Die Feuerbestattung dürfen nur in genehmigten Krematorien und nur mit Särgen stattfinden. Jedem Sarg wird eine nicht brennbare nummerierte Platte beigelegt. Ebenso besteht die Bestimmung, dass jeweils nur die Kremation eines/einer Verstorbenen in einer Einäscherungskammer erfolgen darf.
Zur Aufnahme der Asche dient ein gesetzlich definiertes Behältnis, die Aschenkapsel/Urne. Die Aschenkapsel besteht entweder aus Biostoff oder aus Metall. Diese ist so zu kennzeichnen, dass sichergestellt ist, wessen Aschenreste sich in der Urne befinden. Das Vermischen von Aschenresten mehrerer Verstorbener ist verboten.
Die Aschenkapsel wird durch eine Überurne geschützt.
Urnen können auf einem Friedhof oder einem Urnenhain beigesetzt werden. Mit einer Bewilligung der zuständigen Wohnsitzgemeinde kann die Urne auf Wunsch an einem anderen Ort (wenn dies nicht gegen Anstand und gute Sitten verstößt) aufbewahrt werden.
Es gibt auch die Möglichkeit die Asche auf einer Streuwiese verstreuen zu lassen. http://www.zeremonium.at/
Weiters kann die Urne auf ausgewiesenen Wäldern bestattet werden. https://www.friedwald-schoecklland.at/ https://seelenpark.at/
Die Seebestattung ist eine Form der Feuerbestattung. Die Urne wird in der Ostsee, Nordsee oder in der Adria dem Meer übergeben. Die Seebestattung muss behördlich genehmigt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit dieser Urnenbeisetzung auf See beizuwohnen.